


1. | GELTUNGSBEREICH |
1.1 | Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. |
1.2 | Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. |
1.3 | Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn wir im Einzelfall nicht darauf Bezug nehmen sollten. |
| |
2. | ANGEBOT UND AUFTRAG |
2.1 | Unsere Angebote sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein bindendes Angebot abgegeben wurde. |
2.2 | Maßgeblich ist in jedem Fall unsere Auftragsbestätigung, welche auch in Form einer Rechnung mit der Ware erfolgen kann. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er der Auftragsbestätigung unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande. |
| |
3. | PREISE |
3.1 | Unsere Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll und Mehrwertsteuer nicht ein. |
3.2 | Soweit nach Vertragsabschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen. |
| |
4. | ZAHLUNG |
4.1 | Sofern nichts anderes vereinbart ist, gewähren wir bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen einen Skonto von 3%. Innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum sind unsere Rechnungen ohne Abzug zahlbar. |
4.2 | Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen. |
| |
5. | AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG |
Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. | |
| |
6. | LIEFERUNG | GEFAHRÜBERGANG | VERZUG |
6.1 | Die Ware reist auf dem Weg zum Kunden und auch im Fall einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Übersendung durch uns vereinbart ist. Der Kunde hat im Fall der Rücksendung die gleiche Versendungsform zu wählen wie bei Zusendung und für ausreichende Versicherung zu sorgen. |
6.2 | Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur für ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl. |
6.3 | Ersatzansprüche wegen Verzuges können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Verzögerung auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. |
| |
7. | MÄNGELRÜGEN UND MÄNGELANSPRÜCHE |
7.1 | Der Kunde ist verpflichtet, bei Entgegennahme oder Erhalt jede Lieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bei uns zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. |
7.2 | Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, indem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Wird die Nacherfüllung von uns verweigert, ist sie fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Rechte geltend machen. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen unter Nr. 9. Bei nur unerheblicher Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit stehen dem Kunden Mängelansprüche nicht zu. |
7.3 | Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Sache. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten aber bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 478 Abs. 3 BGB) und beim Rückgriff des Unternehmers (§ 479 BGB). |
| |
8. | HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG | SCHADENSERSATZ |
8.1 | Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Ereichung des Vertragszweckes gefährdet. Im übrigen sind bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatz ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. |
8.2 | Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Sachmängeln gilt die Haftungsbegrenzung zusätzlich nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. |
8.3 | Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Sachmängeln verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Sache. In den unter 8.3 genannten Fällen, bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gilt jeweils die gesetzliche Verjährungsfrist. |
| |
9. | EIGENTUMSVORBEHALT |
9.1 | Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Verträgen. Zu den Forderungen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist. |
9.2 | Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen. |
9.3 | Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche werden hiermit an uns abgetreten. |
9.4 | Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Faktura- Betrages zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im übrigen die Vorschriften wie für den Liefergegenstand. |
| |
10. | VERMÖGENSVERSCHLECHTERUNG | WARENRÜCKNAHME |
10.1 | Wird uns nach Vertragsschluss bekannt, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, insbesondere wenn Wechsel protestiert werden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden eingeleitet werden oder eine sonstige wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt, stehen uns neben den Rechten nach § 321 BGB folgende Rechte zu: |
a) | Forderungen, für die ein Wechsel hingegeben wurde, können wir sofort geltend machen. |
b) | Wir sind befugt, dem Kunden die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und – vorbehaltlich weiterer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Kunden zurückzuholen. Kommt der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung unserem Verlangen nicht nach, sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt und/oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt. |
10.2 | Bei einer endgültigen Warenrücknahme wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden erfolgt eine Gutschrift. Dabei sind wir berechtigt, Abschläge vorzunehmen entsprechend: |
a) | Dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z.B. wegen erforderlicher Auffrischung, Neuetikettierung, etc.). |
b) | Einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung, z.B. durch modische Veralterung. |
c) | Einem im Vergleich zum Rechnungstag gesunkenen Edelmetallkurs. Maßgeblich ist der Kurs des Tages, an dem die Vorbehaltsware wieder in unseren unmittelbaren Besitz gelangt. |
| |
11. | ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT |
11.1 | Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens. |
11.2 | Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist bei Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens. Nach unserer Wahl können wir die Klage auch am Sitz des Kunden erheben. |
11.3 | Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Internationales Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. |